Lärmmessungen und Lärmschutz

Lärmschutz und Schallimmissionsschutz

Messungen von Umweltlärm

Wir messen die Schallimissionen an der schützenswerten Bebauung mit unseren hochwertigen Klasse 1-Schallpegelmessinstrumenten. Dabei richten wir uns nach der jeweiligen Vorschrift, mit der diese Messung durchgeführt werden muss.

Häufig werden von den Behörden maßgebliche Immissionsorte benannt, an denen die Schallimmissionen durch Messungen ermittelt werden müssen. Dabei kann es sein, dass zwischen Vor- und Zusatzbelastung unterschieden werden muss. Als Vorbelastung bezeichnet man den Lärmpegel, der ohne die zu beurteilende Maßnahme einwirkt. Die Zusatzbelastung entsteht, wenn der Gewerbebetrieb, der neue Sportplatz oder die geplante Verkehrsmaßnahme ein zusätzliches Lärmkontingent erzeugt.

Schallschutzmaßnahmen

Falls die messtechnische Ermittlung ergeben hat, dass die Richtwerte der TA Lärm überschritten werden, können wir Ihnen kostengünstige und effiziente Schallschutzmaßnahmen vorschlagen. Die durchzuführende Schallschutzmaßnahme ist abhängig vom gemessenen oder prognostizierten Dauerschallpegel und den einzuhaltenden Richtwerten am jeweiligen Immissionsort. Damit Sie keine unnötigen Investitionen stemmen müssen, ist es relevant, wie hoch der gemessene Schallpegel am Immissionsort ausfällt. Hier helfen wir weiter und ermitteln normgerecht die relevanten Beurteilungs- und Spitzenpegel.

Unsere Leistungen:

  • Messen und Ermitteln der Schallimmissionen an schützenswerten Bebauungen
  • Ermittlung des Beurteilungspegels (nach TA Lärm)
  • Erarbeiten von Schallschutzmaßnahmen bei Nicht-Einhaltung der Richtwerte
  • Schallschutz und Schalldämmung von Wärmepumpen

Sie benötigen eine Lärmmessung? Wir helfen weiter – hier finden Sie unsere Kontaktdaten.