Schallmessung in Hamburg für zuverlässige Lärmgutachten

Sie benötigen ein schalltechnisches Gutachten oder Unterstützung bei einer Schallmessung in Hamburg? Ob Lärmgutachten oder Maßnahmen zum Schallschutz – wir sind Ihr kompetenter Partner. Mit umfangreicher Expertise erstellen wir schalltechnische Gutachten, führen Lärmmessungen durch und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für alle Anforderungen im Bereich Schallschutz. Den Link zu unseren Kontaktdaten finden Sie unten.

Lärmgutachten und Schallmessung in Hamburg

Der Gutachter für Schallschutz führt mit Hilfe eines Schallpegelmessgeräts eine Schallmessung durch, um Schallschutzmaßnahmen zu beauftragen.

Ein Lärmgutachten wird immer dann gefordert, wenn die schalltechnischen Auswirkungen eines Vorhabens ermittelt werden sollen. Zum einen soll ein Lärmgutachten darlegen, welche Schallimmissionen zum Beispiel durch einen Gewerbebetrieb, eine Sportanlage oder eine neu geplante Straße an der schützenswerten Bebauung hervorgerufen werden. Zum anderen kann ein Lärmgutachten auch herangezogen werden, um Schallschutzmaßnahmen an der Wohnbebauung zu benennen, die entsprechend den gängigen Schallschutzbedingungen durchgeführt werden müssen. Die maßgeblichen Vorgaben für den Schallschutz bei gewerblichen Vorhaben werden in der TA Lärm formuliert. Wir erstellen Ihnen ein schalltechnisches Gutachten, damit ihr Projekt unter optimalen Bedingen durchgeführt werden kann.

Schallmessung nach TA Lärm in Hamburg

Schallpegelmessinstrument im Einsatz für Lärmmessung

Die TA Lärm ist die Ausführungsanweisung des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Bereich gewerblicher Schallemissionen. Sie gibt bezüglich der unterschiedlichen Gebietsausweisungen Richtwerte vor, die durch die in der Nachbarschaft angesiedelten Gewerbebetriebe eingehalten werden müssen. Insbesondere durch die sogenannte „heranrückende Wohnbebauung“ spielt die Einhaltung der Schallschutzrichtlinien bei Gewerbebetrieben heute eine große Rolle. Deshalb kommt dem Immissionsschutz bei der Beantragung von Bauprojekten eine große Bedeutung zu. Nutzen Sie unsere Expertise um die Auswirkungen Ihres Projekts nach TA Lärm gutachterlich beurteilen zu lassen.

Immissionsschutz bei Bauprojekten

Immissionsschutz bei Bauprojekten

Sie sind Vorhabenträger und wollen ein Bauprojekt auf die Beine stellen? Die TA Lärm gibt in Deutschland klare Richtlinien für den Schallschutz im gewerblichen Bereich vor. Entsprechend Lärmmessungen oder Prognosen erstellen wir Ihnen ein Lärmgutachten, mit dem Sie Ihren Bauantrag bei der zuständigen Behörde problemlos einreichen können. In engem Kontakt mit der Zulassungsbehörde ermitteln unsere Experten, welche gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Schallschutzes eingehalten werden müssen. Falls Sie die Einhaltung der Behördenvorgaben für ein bestehendes oder neu zu planendes Projekt gutachterlich bewerten lassen müssen, sollten Sie eine Lärmprognose oder Lärmmessung durchführen lassen.

Lärmmessung in Hamburg

Lärmmessungen im Hamburg

Vielfach ordnet eine Behörde eine Lärmmessung eines zertifizierten Lärmgutachters an, bevor sie entsprechende Vorgaben für den Schallschutz erlässt. Dabei muss die Lärmmessung so ausgeführt werden, dass lediglich die vom zu beurteilenden Gewerbebetrieb abgegebenen Emissionen in den Beurteilungspegel einfließen. Mit Hilfe einer speziellen Software sind wir in der Lage, zwischen Vorbelastung durch andere Emittenten und der Zusatzlast durch den zu beurteilenden Betrieb zu unterscheiden. Lässt sich weder durch Lärmmessung noch durch Prognose die Einhaltung der behördlichen Vorgaben sicherstellen, sind Maßnahmen zum Lärmschutz notwendig.

Effiziente Schallschutzmaßnahmen basierend auf Schallmessungen

Lärmschutzwand für Vekehrswege

Im Falle, das durch Ihr geplantes Projekt die entsprechende Lärmschutzverordnung nicht eingehalten werden kann, schlagen wir Ihnen effiziente und kostengünstige Lärmschutzmaßnahmen vor. Die Lärmschutzmaßnahmen werden mit Hilfe digitaler Schallausbreitungsprogramme berechnet. Dabei werden die Schallemissionen, der Ausbreitungsweg sowie die schützenswerten Bebauungen in einer dreidimensionalen Digitalisierung dargestellt. In einem weiteren Schritt wird die optimale Lärmschutzmaßnahme digital ermittelt – sei es durch Schalldämmung auf dem Ausbreitungsweg oder eine durch Reduzierung des Störschalls an der Quelle. Ob bauakustische Maßnahmen, raumakustische Optimierungen oder andere schalltechnische Verbesserungen – wir bieten Ihnen durch interdisziplinäre Kompetenz die bestmögliche Lösung. 

Heranrückende Wohnbebauung

Wohngebiete sind durch die TA Lärm vor zu hohen Immissionen durch Gewerbebetriebe geschützt. Neubaugebiete auf der grünen Wiese stellen deshalb für Gewerbebetriebe eine Herausforderung dar.

Wohnraum ist knapp in Deutschland. Um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen, wurden in den letzten Jahren massiv Wohnbauprojekte aufgelegt, die zu einer weiteren Verdichtung der Städte sowie zur Ausweisung neuer Wohngebiete führen. Dadurch rücken schützenswerte Bebauungen im Sinne der TA Lärm immer näher an bestehende Gewerbebetriebe heran. Da der Schutzanspruch unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung der Wohnbebauung gilt, ist in diesem Fall der jeweilige Gewerbebetrieb in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen, dass die Richtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, damit eine Überschreitung des ihrem Gewerbebetrieb zustehenden Lärmkontingents ausgeschlossen ist.

Sie benötigen Hilfe bei lärmtechnischen Problemen? Dann kontaktieren Sie uns gern!