
➥ Was ist ein Schallgutachten und wann ist es notwendig?
➥ Schallimmissionsprognose nach TA Lärm
➥ Erarbeiten von Schallschutzmaßnahmen
Was ist ein Schalltechnisches Gutachten und wann ist es notwendig?
Ein Schallgutachten, oder auch schalltechnisches Gutachten genannt, ist eine Prognose bezüglich des Lärms, der als Störschall an schutzwürdigen Bebauungen auftritt. Ein schalltechnisches Gutachten dient der Genehmigungsbehörde als Unterstützung bei der Feststellung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Ein schalltechnisches Gutachten wird immer dann gefordert, wenn im Rahmen von Genehmigungsverfahren oder Nutzungsänderungen für Industrie- und Gewerbebetriebe die zu erwartende Lärmimmission auf die benachbarte schützenswerte Wohnbebauung ermittelt werden muss.
Dazu werden an den maßgeblichen Immissionsorten in der Nachbarschaft des geplanten Vorhabens die anlagenbezogenen Lärmbelastungen prognostisch ermittelt. Maßgebliche Immissionsorte sind entsprechend der TA Lärm diejenenigen Immissionsorte im Einwirkungsbereich der Anlage, an denen eine Überschreitung der Richtwerte am ehesten zu erwarten ist. Als schutzwürdig benennt die DIN 4109 vor allem Aufenthaltsräume, wie Wohnräume, Schlafräume, Unterrichtsräume sowie Büroräume.
An den maßgeblichen Immissionsorten werden die Immissionen bezüglich der Vor- und der Zusatzbelastung ermttelt. Als Vorbelastung werden alle Immissionen von Anlagen bezeichnet, die schon vor Errichtung des neuen Gewerbebetriebs am Immissionsort wirksam wurden. Die Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag des neu hinzukommenden Betriebes. Die Gesamtbelastung ist die Summe aus Vor- und Zusatzbelastung. Entsprechend den Gebietsausweisungen im Bebauungsplan muss die Gesamtbelastung nach TA Lärm die entsprechenden Richtwerte einhalten. Bei Nichteinhaltung schlagen wir Ihnen Maßnahmen vor, die zur Einhaltung der Richtwerte führen.
Schallimmissionsprognose nach TA Lärm
Häufig lassen sich die Schallemissionen eines Gewerbebetriebs aufgrund ihrer stark schwankenden Struktur messtechnisch nur schwer ermitteln. In einem solchen Fall greift man auf computergestützte Simulationsrechnungen zurück. Genehmigungsverfahren für gewerbliche und industrielle Bauvorhaben sind an behördliche Auflagen geknüpft. Im Rahmen der Erstellung der Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren nach BImSchG und TA Lärm führen wir schalltechnische Untersuchungen durch, um die zu erwartenden Geräuschimmissionen an der schützenswerten Bebauung zu ermitteln, zu beurteilen und in einem schriftlichen Gutachten darzustellen. Unsere Expert:innen beraten Sie gern bei der Suche nach schalltechnischen Lösungen, damit ihr Vorhaben unter Einhaltung der gängigen Richtlinien optimal durchgeführt werden kann.
Erarbeiten von Schallschutzmaßnahmen
Bei Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte diskutieren wir mit Ihnen, welche Lärmminderungsmaßnahmen kostengünstig und effektiv angewandt werden können. Ist es sinnvoll, die Schallschutzmaßnahme an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg durchzuführen? Hilft eine Lärmschutzwand, müssen Schallschutzfenster geplant werden oder ist die komplette Einhausung der Schallquelle notwendig? Hier können schalltechnische Gutachten helfen, eine kostengünstige und effiziente Lösung für das Schallschutzproblem zu finden.
Bei der Schallausbreitungsrechnung und Lärmkartierung arbeiten wir mit einem rechnergestützten Softwarepaket, um Ihnen eine möglichst exakte Prognose der Lärmbelastung liefern zu können. Auf diese Weise ist eine kostengünstige Ausführung bei gleichzeitiger Beachtung von Schallimmissions- und Lärmschutz gegeben.
Unsere Leistungen im Bereich schalltechnischer Untersuchungen
- Schalltechnische Gutachten zu Bebauungsplänen (DIN 18005)
- Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbelärm (TA Lärm)
- Schalltechnische Gutachten zu Sportstättenlärm (18. BImSchV)
- Schalltechnische Untersuchungen zu Freizeitlärm (Freizeitlärmrichtlinie)
- Schallschutz und Schalldämmung von Wärmepumpen
- Schalltechnische Gutachten zu Straßenneu- und Straßenumbau (16. BImSchV)
- Dimensionierung von baulichen Lärmschutzanlagen (z.B. Lärmschutzwände und -wälle)
Sie brauchen ein Schallgutachten? Wir helfen weiter – hier finden Sie unsere Kontaktdaten.