Lärmmessung und Lärmüberwachung

Eine Lärmmessung wird notwendig, wenn im Schallgutachten die Emissionen messtechnisch ermittelt werden sollen.

➥ Messung von Umweltlärm


➥ Lärmüberwachung


➥ Lärmmessung von Veranstaltungen

Messung von Umweltlärm

Bei der Lärmmessung messen wir die Schallimmissionen an der schützenswerten Bebauung mit unseren hochwertigen Klasse 1-Schallpegelmessinstrumenten (siehe DIN EN 61672-1:-Schallpegelmesser). Dabei richten wir uns nach der jeweiligen Vorschrift, mit der diese Messung durchgeführt werden muss.

Häufig werden von den Behörden maßgebliche Immissionsorte benannt, an denen die Schallimmissionen durch Messungen ermittelt werden müssen. Dabei kann es sein, dass zwischen Vor- und Zusatzbelastung unterschieden werden muss. Als Vorbelastung bezeichnet man den Lärmpegel, der ohne die zu beurteilende Maßnahme einwirkt. Die Zusatzbelastung entsteht, wenn der Gewerbebetrieb, der neue Sportplatz oder die geplante Verkehrsmaßnahme ein zusätzliches Lärmkontingent erzeugt.

Lärmüberwachung

Umweltlärm – ob durch Verkehr, Industrie oder Freizeitaktivitäten hervorgerufen – ist ein zentrales Problem in Deutschland. Bei der Lärmüberwachung werden die Schallimmissionen am Immissionsort aufgezeichnet und mit den entsprechenden Richt- oder Grenzwerten der einschlägigen Vorgaben und Gesetze verglichen. Anhand der Auswertungen der aufgezeichneten Lärmsituationen können diese beurteilt und entsprechende Schutzmaßnahmen definiert werden.

Lärmmessung von Veranstaltungen

Bei Musik-Veranstaltungen mit elektroakustischer Verstärkung können sehr hohe Schallpegel erzeugt werden. Im Extremfall führen diese zu Gehörschädigungen beim Publikum. Um das Schädigungsrisiko für die Zuhörer:innen zu reduzieren, regelt die DIN 15905-5, welche Lautstärken bei Konzert­veranstaltungen zulässig sind. Dazu muss der Schallpegel gemessen und dokumentiert werden. Wir führen normgerechte Messungen durch und unterstützen die Veranstalter:innen im Vorwege und während der Show, um die Richtwerte der DIN 15905 nicht zu überschreiten. Auf diese Weise können Sie bei einer eventuellen Zuschauerklage die Verkehrssicherheit der Veranstaltung gerichtsfest belegen.

Unsere Leistungen im Bereich Lärmmessung und Lärmüberwachung

  • Messen und Ermitteln der Schallimmissionen an schützenswerten Bebauungen
  • Ermittlung des Beurteilungspegels
  • Vergleich Beurteilungspegel mit Richt- oder Grenzwerten (nach TA Lärm / 16. BImSchV / 18. BImSchV)
  • Erarbeiten von Schallschutzmaßnahmen bei Nicht-Einhaltung der Richtwerte
  • Überwachung von Baulärm
  • Überwachung der Schallimmissionen von gewerblichen Anlagen
  • Schallpegelmessungen von Veranstaltungen

Sie benötigen eine Lärmmessung? Wir helfen weiter – hier finden Sie unsere Kontaktdaten.